Fördervoraussetzungen

Die Förderbedingungen sind in der Programmrichtlinie detailliert festgelegt. Gefördert werden Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung im Themenfeld Digitalisierung, in denen mindestens ein Unternehmen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen (Hochschulen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) zusammenarbeitet. Die beteiligten Partner müssen einen Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben (siehe Zielgruppen), wo auch die wesentlichen Teile des Vorhabens durchzuführen sind.
Mit Projektvorschlägen können Sie gerne jederzeit auf uns zukommen. Einreichungen erfolgen über Förderaufrufe zu aktuellen Themen (siehe Bekanntmachungen). Typische Projektlaufzeiten bewegen sich zwischen 1,5 und 3 Jahren.
Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden. Der Projektstart wird vom Projektträger schriftlich freigegeben, sobald alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen und Informationen aller Projektpartner in finaler Version vorliegen und die berechneten Förderquoten und der Projektstarttermin abgestimmt wurden.

Zielgruppen

Unternehmen in Bayern

Rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern sind antragsberechtigt.
Unternehmen mit Sitz außerhalb Bayerns können gefördert werden, wenn sie über einen bayerischen Standort verfügen, an dem die Entwicklungstätigkeiten durchgeführt werden und der maßgeblich an der kommerziellen Verwertung im Anschluss an das geförderte Projekt beteiligt ist.

Antragstellende Unternehmen müssen zur Finanzierung der Vorhaben in geeignetem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen (siehe Förderquotenberechnung). Die Finanzierung des Eigenanteils ist bei der Antragstellung nachzuweisen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, bei denen es sich laut EU-Richtlinie um „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelt.

Forschungseinrichtungen (Hochschulen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen)

Ebenso antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Universitäten einschließlich ihrer Einrichtungen mit Sitz bzw. Niederlassung in Bayern. 

Sonstige Antragsteller

Zur Antragstellung sind laut Förderrichtlinie auch sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern berechtigt, sofern sie zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Sollten Sie sich in dieser Kategorie sehen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf, um Ihre tatsächliche Förderfähigkeit und mögliche Konditionen im Einzelfall zu klären.

Aufträge für Fremdleistungen

Im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten können auch Aufträge für Fremdleistungen an bayerische Unternehmen oder Forschungseinrichtungen vergeben werden. Eine Auftragsvergabe an Partner außerhalb Bayerns ist in der Regel nicht möglich.

Voraussetzungen für eine Förderung

Ein förderfähiges Projekt muss unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen (weitere Informationen siehe Richtlinie):

  • Durchführung von Forschung und Entwicklung (FuE) mit erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiken
  • hoher Innovationsgehalt (d. h. die zu entwickelnden Produkte und Verfahren müssen in ihrer Leistungsfähigkeit über den Stand der Technik hinausgehen)
  • Durchführung und Verwertung in Bayern
  • Antragsteller sollen bereits über einschlägige Forschungs-, Entwicklungskapazitäten und -erfahrungen verfügen.
  • inhaltliche Passfähigkeit zur jeweiligen Bekanntmachung

Nicht gefördert werden Vorhaben:

  • die reine Investitionsprojekte darstellen,
  • die vor der Antragstellung bereits begonnen wurden,
  • die im Rahmen anderer technologieorientierter Programme des Bundes, der Länder oder der EU gefördert werden,
  • die im Auftrag von nicht am jeweiligen Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.

Kostenarten

Zuwendungsfähig sind

  • Personalkosten (für eigenes, festangestelltes Personal mit fachlich einschlägiger Qualifikation),
  • Materialkosten,
  • Fremdleistungen sowie
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Sondereinzelkosten, Investitionen; vorhabensanteilige Anerkennung von Abschreibungszeiträumen).
  • Für Forschungseinrichtungen sind darüber hinaus Reisekosten förderfähig.
     

Personalkosten werden für Unternehmen pauschaliert. Für einen Personenmonat (160 Stunden) können Pauschalen angesetzt werden, die jeweils Personalnebenkosten, Gemeinkosten und Reisekosten mit abdecken und in der jeweils geltenden Programmrichtlinie festgelegt sind. 
Werkstudenten und Praktikanten sind bei Unternehmen als Fremdleistung anzusetzen.
Organisationen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, setzen ihre Kosten ohne Mehrwertsteuer an.
Eine Erläuterung des Unterschieds zwischen Materialkosten und Kosten für Instrumente und Ausrüstung finden Sie in unseren FAQ.

Förderquoten

Hinweise zu den erreichbaren Förderquoten, deren Berechnungsgrundlage und ein Berechnungsbeispiel haben wir auf der Seite "Förderquotenberechnung" für Sie zusammengestellt.