Projektdurchführung

Wurde Ihr Vorhaben durch das StMWi bewilligt, erhalten Sie postalisch den Zuwendungsbescheid, der auch Hinweise zu Ihren Informationspflichten und Terminen enthält.

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu verschiedenen Vorgängen im Projektverlauf:

Empfangsbestätigung und Kooperationsvertrag

Bevor wir Ihren ersten Mittelabruf bearbeiten können, sind folgende Dokumente per E-Mail an di.by@vdivde-it.de oder transportverschlüsselt per Upload-Tool zuzusenden:

  • Empfangsbestätigung, die im Zuwendungsbescheid enthalten ist.
  • Kooperationsvertrag (Formulierungsvorschlag), der von allen beteiligten Projektpartnern unterschriebenen sein muss.

Mittelabruf

Für Ihre bewilligten Vorhaben können Sie gemäß Terminblatt Ihres Zuwendungs- bzw. Änderungsbescheids zweimal jährlich die entsprechenden Mittel abrufen.

Details zu den verschiedenen Kostenarten entnehmen Sie bitte dem Handout zum Webinar zur Projektdurchführung.

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Mittelabruf.

Folgende Formulare stehen Ihnen für Mittelabrufe zur Verfügung:

Unternehmen:

Mittelabruf Unternehmen (Excel)

Stundennachweis (Excel)

Fremdleistung Zusatz: Abrechnung Werkstudenten und Praktikanten (Excel)

Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (außer Fraunhofer und DLR):

Mittelabruf außeruniversitäre Forschungseinrichtung (Excel) 

Stundennachweis (Excel)

Fremdleistung Zusatz: Abrechnung Werkstudenten und Praktikanten (Excel)

Fraunhofer Gesellschaft:

Mittelabruf Fraunhofer Gesellschaft (Excel)

Zwischennachweis Fraunhofer Gesellschaft (Excel)

Hochschulen und Universitäten:

Mittelabruf Hochschule (Excel)

Projektbeteiligung inkl. Entgeltnachweis Hochschule (PDF)

DLR

Mittelabruf DLR (Excel)

Stundennachweis (Excel)

Fremdleistung Zusatz: Abrechnung Werkstudenten und Praktikanten (Excel)

Zwischenbericht

Zwischenberichte sind gemäß Terminblatt des Zuwendungs- bzw. Änderungsbescheids einzureichen (in der Regel jährlich).
Der Zwischenbericht besteht aus:

  • einer Partnerfassung (gemäß Formblatt)
    • Die Partnerfassung ist von jedem Verbundpartner einzeln einzureichen.
    • Darzustellen sind die geleisteten Projektarbeiten, erzielten Ergebnisse und der Projektstand auf Ebene des jeweiligen Verbundpartners mit Begründung für Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Planung und Vorkalkulation.
  • einer Verbundfassung (gemäß Vorlage)
    • Die Verbundfassung wird gemeinsam im Verbund zu erstellt und durch einen Verbundpartner eingereicht.
    • Darzustellen sind die erzielten Projektergebnisse und der Status des Vorhabens auf Verbund-Ebene.

Die Dokumente sind per E-Mail an di.by@vdivde-it.de oder transportverschlüsselt per Upload-Tool zuzusenden.

Änderungsantrag

Änderungsanträge sind unbedingt vor Ende des Durchführungszeitraums einzureichen.

Nicht-bescheidpflichtige Änderungen:

  • Änderung der Adress- oder Kontaktdaten
  • Änderung der Gesellschafter des Unternehmens
  • Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Bei diesen Änderungen ist eine Information per E-Mail an uns ausreichend.

Bescheidpflichtige Änderungen:

  • Kostenneutrale Laufzeitverlängerung
  • Mittelumwidmung
    • Die Gesamtkosten dürfen auch bei einer Mittelumwidmung nicht überschritten werden.
    • Ein Änderungsbescheid ist nur notwendig, wenn eine Kostenart um mehr als 20% überschritten wird.
  • Änderung der Rechtsform bzw. des Firmennamens
  • Überleitung (Zuwendungsbescheid wird auf ein anderes Unternehmen, z. B. Tochterunternehmen, übergeleitet)

Sobald sich eine bescheidpflichtige Änderung abzeichnet, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Für eine bescheidpflichtige Änderung ist ein formloser Änderungsantrag per E-Mail mit Begründung einzureichen. Der Projektträger prüft den Änderungsantrag und übermittelt bei positiver Prüfung den Änderungsvermerk an das StMWi. Anschließend erhalten Sie den Änderungsbescheid postalisch sowie eine Rückmeldung des Projektträgers per E-Mail.

Bitte entnehmen Sie tiefer gehende Erläuterungen dem Handout zum Webinar zur Projektdurchführung.

Projekttreffen

Laut Bewilligungsbescheid ist der Projektträger mindestens halbjährlich zu Projekttreffen einzuladen. Insbesondere erwarten wir eine Einladung zum Projektabschlusstreffen.

Ausstieg eines Projektpartners

Bei Ausstieg eines Projektpartners ist in Abstimmung mit dem Projektträger zu klären, welche der folgenden drei Möglichkeiten umgesetzt werden können:

  • Konsortium bleibt bestehen (ohne den ausgestiegenen Projektpartner)
  • Neue(r) Projektpartner kommen hinzu
  • Abbruch des Verbundprojekts

Weitere Details zum Ablauf entnehmen Sie dem Handout zum Webinar zur Projektdurchführung.