FAQ

Allgemeine Fragen

Die Dokumente Antragsformular, Anlagen zum Antrag und kaufmännischer Verwendungsnachweis können auf den folgenden Wegen eingereicht werden:

  • ausgedruckt, händisch rechtsverbindlich unterzeichnet und postalisch zugestellt an: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Heimeranstr. 37 in 80339 München,
  • als PDF mit rechtsverbindlicher, positiv prüfbarer qualifizierter elektronischer Signatur (QES) per E-Mail (<20 MB),
  • als PDF mit rechtsverbindlicher, positiv prüfbarer qualifizierter elektronischer Signatur (QES) transportverschlüsselt per Upload-Tool an di.by@vdivde-it.de,
  • als PDF über die Internetplattform ELAN-FIPS mittels Ihrem ELSTER-Zertifikat. Zusätzlich zu Ihrem Förderkennzeichen (in der Form „DIK-0000-0000“) benötigen Sie dabei die FIPS/ELAN-PIN aus der Antragsphase.

Für die Einreichung von Mittelabrufen beachten Sie bitte unsere „Hinweise zum Mittelabruf“.

Für alle anderen Unterlagen, die eine Unterschrift benötigen, genügt ein digitaler Eingang eines Scans des Dokuments mit händischer Unterschrift oder einfacher elektronischer Signatur per E-Mail oder Upload-Tool an di.by@vdivde-it.de. Dokumente, die keine Unterschrift erfordern, können Sie uns immer digital zukommen lassen. 

Nachdem ihr Vorhaben zum Antrag aufgefordert wurde, können alle Unterlagen prinzipiell immer über die Internetplattform ELAN-FIPS mittels ELSTER-Zertifikat eingereicht werden.

Für Einreichungen zu Bekanntmachungen beachten Sie bitte unbedingt den jeweiligen Volltext der Bekanntmachung! Wir stellen bekanntmachungsspezifische Einreichungsportale mit Einreichungsleitfäden und Kontaktdaten für Rückfragen zur Verfügung.

Alle formal notwendigen Antrags- und Berichtsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Anhänge zu diesen Unterlagen (z. B. Veröffentlichungen, Angebote, ergänzende fachliche Erläuterungen) können in englischer Sprache eingereicht werden.

Als Dienstleister des StMWi unterliegen sowohl wir als auch das StMWi gemäß Art. 30 BayVwVfG der Geheimhaltungspflicht. Das StMWi behält sich jedoch das Recht vor, Eckdaten bewilligter Projekte wie zum Beispiel Antragsteller, Projektbezeichnung, Ausgaben, Förderart und -höhe zu veröffentlichen. Details dazu entnehmen Sie bitte Ihrem Antragsformular.

Die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) legt besonderen Wert darauf, öffentliche Auftraggeber in der Forschungs- und Innovationspolitik als absolut neutraler Dienstleister zu unterstützen. Dabei zeichnet sich die Tätigkeit der VDI/VDE-IT durch ihre interdisziplinäre Herangehensweise aus, die technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte unter Beachtung der Neutralität, Solidität und Vertraulichkeit einschließt. Das Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) der VDI/VDE-IT ist nach ISO 27001 zertifiziert.

Elektronische Dokumente können Sie gerne über eine verschlüsselte Verbindung direkt Ihren Ansprechpartnern bei der VDI/VDE-IT zukommen lassen. Bitte nutzen Sie dazu das Upload-Tool.

Weiterhin sind Sie in der Förderlinie Digitalisierung nicht dazu verpflichtet, Ihre Projektergebnisse zu publizieren.

Nach oben 

Sofern Sie sich in der Antragsphase, im Durchführungszeitraum oder im Verwertungszeitraum (3 Jahre nach Projektabschluss) befinden, informieren Sie uns bitte zeitnah. Wenn Sie sich in der Antragsphase oder im Durchführungszeitraum befinden, gehen Sie bitte zudem auf Ihre Projektpartner zu.

In der Bekanntmachungsphase beachten Sie bitte die Kontaktadresse, die in der Bekanntmachung angegeben ist. 

Wenn Ihre Projektidee weiterverfolgt wird, erhalten Sie eine E-Mail, in der Ihre Ansprechpersonen mit Kontaktdaten benannt sind.

Wenn Ihre Ansprechpersonen nicht mehr erreichbar sein sollten, wenden Sie sich bitte an das Postfach di.by@vdivde-it.de unter Angabe Ihres Förderkennzeichens.

Die notwendigen Dokumente je Projektphase finden Sie unter Dokumente.

Das Problem tritt in der Regel nur dann auf, wenn Sie das Dokument innerhalb Ihres Web-Browsers (mittels Browser-PDF-Plug-In) anzeigen lassen.

Bei der von uns angebotenen PDF-Datei handelt es sich um ein Formular mit interaktiven Elementen. Interaktive Elemente werden durch viele Browser-PDF-Plug-Ins leider nicht unterstützt.

Laden Sie das Dokument deshalb bitte herunter und öffnen Sie es mit einer vollwertigen PDF-Software (Adobe Acrobat Reader, Tungsten Power PDF, PDF-XChange Viewer, Foxit Reader o. Ä.).

Skizzenphase

Bitte beachten Sie hierzu die Bearbeitungshinweise in unserer Gliederungsvorlage.

Die Auswahl und Förderung von Projekten findet überwiegend im Rahmen von thematischen Bekanntmachungen mit festen Einreichungsfristen statt. Wenn Sie über neue Bekanntmachungen informiert werden möchten, dann abonnieren Sie gerne unseren Newsletter. Sollte für Ihr Projekt aktuell keine thematisch passfähige Bekanntmachung geöffnet sein, nehmen Sie gerne dennoch Kontakt mit uns auf.

In der Regel sind folgende Dokumente einzureichen: Die Vorhabenskizze für das Verbundprojekt (Gesamtprojekt) sowie für jedes Unternehmen das Formular „Angaben zum Unternehmen“ und der letzte testierte Jahreseinzelabschluss. Weitere Informationen zu den einzureichenden Dokumenten entnehmen Sie bitte dem Leitfaden im Einreichungsportal zur jeweiligen Bekanntmachung.

Sie können mit einem Account mehrere Skizzen einreichen.

Für die Einordnung als KMU wird die KMU-Definition der Europäischen Kommission angewandt. Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Ein Informationsblatt zur Einordnung als KMU findet sich hier: KMU-Definition.

Grundsätzlich gilt, dass jedes Unternehmen, das 250 oder mehr Mitarbeitende hat, kein KMU ist. Falls ein Unternehmen zwar weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt, aber einen Jahresumsatz von mindestens 50 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von mindestens 43 Mio. € erreicht, wird das Unternehmen ebenfalls nicht mehr als KMU betrachtet.

Für die Kriterien Mitarbeitendenanzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme sind zusätzlich zum antragstellenden Unternehmen auch die Daten von verbundenen Unternehmen (z. B. Muttergesellschaft) oder Partnerunternehmen mit einzubeziehen.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur KMU-Definition.

Außerdem können Sie mithilfe des Dokuments „Ermittlung des Unternehmenstyps“ die Größenklasse Ihres Unternehmens berechnen lassen.

Hinweise zur Skizzenphase finden Sie auf unserer Webseite zur Skizzenphase und insbesondere in dem darin verlinkten Informationsmaterial.

Die Definition eines Unternehmens in Schwierigkeiten entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt UiS. Vorhaben von Projektpartnern, die als Unternehmen in Schwierigkeiten einzuordnen sind, können nicht bewilligt werden.

Antragstellung

Informationen hierzu finden Sie entsprechend ihres Organisationstyps auf unserer Webseite Antragsphase und insbesondere in dem darin verlinkten Informationsmaterial.

Als Materialkosten werden im Allgemeinen nur (Verbrauchs-) Materialien anerkannt, die beim Einsatz im Vorhaben verbraucht werden. Dazu zählen in der Regel auch Komponenten und Bauteile, die mit dem Demonstrator verbunden sind und nach Projektende nicht noch anderweitig verwendet werden können. Im Falle des Demonstrators ist dies in dem Formular „Anlagen zum Antrag“ im Punkt „Erklärung zum Verbleib des Demonstrators“ zu bestätigen. Die Kosten können vollständig anerkannt werden.

Alle nach dem Vorhaben wieder- oder weiterverwendbaren Komponenten, Geräte oder Softwarelizenzen fallen in der Regel in die Kategorie „Kosten für Instrumente und Ausrüstung“ (ehem. Sondereinzelkosten). Hierbei kann nur der vorhabensanteilige Wertverlust (anteilige Abschreibung) entsprechend der Nutzungsdauer im Projekt und der Abschreibungsdauer im Unternehmen anerkannt werden.

Kosten für Instrumente und Ausrüstung (ehem. Sondereinzelkosten) können nur entsprechend der Nutzungsdauer im Projekt und der Abschreibungsdauer im Unternehmen abgerechnet werden.
Beispiel: Eine Maschine wird für 50.000 € angeschafft, die im Unternehmen über 5 Jahre abgeschrieben wird. Bei einem Vorhaben, das für 3 Jahre geplant ist, können somit maximal 30.000 € (3/5 von 50.000 €) abgerechnet werden, wenn die Maschine direkt im ersten Monat des Projekts gekauft wird. Falls die Maschine erst zur Mitte des Projekts angeschafft und genutzt wird (im 19. Monat von 36 Monaten), können nur 15.000 € (18/60) anerkannt werden.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Webseite Antragsphase und insbesondere dem darin verlinkten Informationsmaterial.

Nein, es können als Betriebskosten nur Materialeinzelkosten beantragt werden.

Nein, wir verwenden beide Begriffe synonym.

Ja, die Frist entnehmen Sie bitte unserer E-Mail zur Antragsaufforderung. Sollten Sie die Frist nicht einhalten können, treten Sie bitte mit dem in der E-Mail genannten Bearbeiterteam in Kontakt. Wir finden bestimmt eine Lösung.

Nein.

Sämtliche Unterlagen zu den Anträgen der Förderlinie finden Sie stattdessen auf unsere Website zur Antragsphase.

Ja, die Kosten pro Kostenart sollten exakt gleich, auf den Cent genau, in beiden Dokumenten angegeben werden. 

Grundsätzlich ja, wenn Sie eine ausreichende Erklärung für die Notwendigkeit der abgerechneten Mitarbeitenden liefern.

Projektlaufzeit

Der Kooperationsvertrag sollte spätestens mit dem ersten Mittelabruf der VDI/VDE-IT GmbH vorgelegt werden. Eine Auszahlung kann erst erfolgen, wenn der Kooperationsvertrag vorgelegt wurde. Bitte schicken Sie uns die eingescannte Version des von allen Beteiligten unterschriebenen Vertrages per E-Mail an di.by@vdivde-it.de oder transportverschlüsselt per Upload-Tool.

Die Partnerfassung des Zwischenberichts besteht aus ca. zwei bis drei Seiten und ist von jedem Projektpartner einzeln auszufüllen und einzureichen. Zudem ist eine Verbundfassung des Zwischenberichts, die für das gesamte Verbundprojekt gilt, einzureichen. Genauere Hinweise zur Bearbeitung und zur gewünschten Länge finden Sie in der Vorlage.

Üblicherweise können zwei Mittelabrufe pro Jahr (jeweils im Frühling und im Herbst) eingereicht werden. Wichtig ist insbesondere der Mittelabruf in der zweiten Jahreshälfte jeden Jahres. Falls Sie das in Ihrem Terminblatt genannte Datum nicht einhalten, können wir eine Auszahlung im aktuellen Haushaltsjahr nicht garantieren. Nicht ausgezahlte Haushaltsmittel könnten vom Zuwendungsgeber prinzipiell widerrufen werden (siehe Förderbescheid Punkt 3.5). Siehe auch Abschnitt „Können Mittel von einem Haushaltsjahr in das nächste Haushaltsjahr verschoben werden?“.

Weitere Informationen zum Mittelabruf und seiner Einreichung finden Sie im Hinweisblatt zum Mittelabruf.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Mittelübertrag, da gem. Absatz 3.5 des Förderbescheids nicht ausgezahlte Haushaltsmittel vom Zuwendungsgeber widerrufen werden können. In den vergangenen Jahren wurden jedoch die im Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommenen Mittel automatisch in das nächste Jahr verschoben. Es bedarf hierfür keines Antrags.

Eine Mittelumwidmung ist auf Antrag möglich. Hierzu benötigen wir einen formlosen Antrag der Projektleitung per E-Mail, der eine nachvollziehbare Begründung enthält. Eine Mittelumwidmung ist nicht notwendig, wenn die Kostenart um weniger als 20 Prozent überzogen werden soll und die maximale Zuwendungssumme nicht überschritten wird.

Da mit jeder Mittelumwidmung signifikante Verwaltungsaufwände verbunden sind, bitten wir Sie von geringfügigen Mittelumwidmungen abzusehen.

Prinzipiell ist es sinnvoll, mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Mittelverwendung, die vom Antrag abweicht, förderfähig ist oder zu Kürzungen führen kann.

Gemäß Förderbescheid kommt eine letzte Rate von bis zu 20 % der bewilligten Zuwendung (siehe Förderbescheid) erst nach abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises zur Auszahlung (Einbehalt), sofern die förderrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Einbehalt erfolgt, um spätere Rückforderungen aus Kürzungen innerhalb der Verwendungsnachweisprüfung des StMWi von der Zuwendungsnehmerin zu vermeiden. Der Abzug des Einbehalts wird in der Regel spätestens beim vorletzten Mittelabruf vorgenommen.

Eine kostenneutrale Projektlaufzeitverlängerung ist in begründeten Fällen möglich. Hierzu benötigen wir von jedem Kooperationspartner einen formlosen Antrag der Projektleitung per E-Mail. Es wird empfohlen den Antrag rechtzeitig einzureichen und zuvor Rücksprache mit den Ansprechpersonen bei uns zu halten. Die Verlängerung sollte etwa 3 Monate vor Ende des Durchführungszeitraums beantragt werden. Bei Projektlaufzeitverlängerungen von mehr als 9 Monaten wird etwa 6 Monate vor Ende des Durchführungszeitraums eine entsprechende Antragstellung empfohlen. In jedem Fall muss der Antrag spätestens am letzten Tag des Durchführungszeitraums per E-Mail an di.by@vdivde-it.de oder transportverschlüsselt per Upload-Tool bei uns eingegangen sein.

Sie sind in unserem Förderprogramm nicht verpflichtet, Ergebnisse zu veröffentlichen.

Ob Sie bei einer dennoch erfolgenden Veröffentlichung verpflichtet sind, auf die Förderung hinzuweisen, entnehmen Sie bitte Ihrem Förderbescheid. In der Regel findet sich der entsprechende Passus am Ende von Abschnitt 5.

Für Forschungseinrichtungen gilt üblicherweise folgende Aufforderung lt. Bescheid: „Die Zuwendungsnehmerin hat bei allen öffentlichkeitswirksamen Vorgängen, die mit dem geförderten Projekt zusammenhängen, auf die Förderung durch den Zuwendungsgeber hinzuweisen.“ Entsprechende Wort-Bildmarken des Wirtschaftsministeriums und Hinweise zu deren Verwendung finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/design/.

In der Regel gilt für alle Projektpartner von Förderprojekten, die durch das Zentrum für Digitalisierung.Bayern (ZD.B) bei der Bayern Innovativ GmbH unterstützt wurden, folgende Aufforderung lt. Bescheid: „Die Zuwendungsnehmerin soll bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Projekt [Projektname] stehen, auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie die Projektunterstützung durch die Bayern Innovativ - Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH hinweisen.“

Für Projekte, deren Förderkennzeichen mit „DIK“ beginnt, empfehlen wir einen Passus ähnlich: Diese Arbeit wurde gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) – Förderlinie Digitalisierung – Förderbereich Informations- und Kommunikationstechnik.

Für Projekte, deren Förderkennzeichen mit „DIE“ beginnt, empfehlen wir einen Passus ähnlich: Diese Arbeit wurde gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) – Förderlinie Digitalisierung – Förderbereich Elektronische Systeme.

Bei Projekten, die darüber hinaus durch das ZD.B unterstützt wurden, empfehlen wir sinngemäß zu ergänzen: Sie wurde zudem unterstützt durch die Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.

Unabhängig davon, ob Sie gemäß Förderbescheid dazu verpflichtet sind, empfehlen wir, bei sämtlichen Veröffentlichungen (Projektwebseiten, Social-Media-Beiträgen, Pressemitteilungen, Fachbeiträgen etc.) ähnlich zu den obigen Beispielen anzugeben, dass dieses Projekt vom StMWi gefördert wird.

Projektabschluss

Alle wichtigen Hinweise finden Sie im Hinweisblatt zum Verwendungsnachweis.

In der Regel ist der Verwendungsnachweis 3 Monate nach Projektlaufzeit (Durchführungszeitraum) fällig. Der Termin wird durch das aktuellste Terminblatt (Teil Ihres Bewilligungs- bzw. letzten Änderungsbescheids) festgelegt.

Zirka einen Monat vor Ende des Durchführungszeitraums erinnern wir die uns benannten Ansprechpersonen Ihrer Organisation per E-Mail an den Termin und geben Ihnen Hinweise auf Formulare etc.

Im Falle des Bedarfs an einer Fristverlängerung kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechpartner bei uns.

Im Dokument Gliederungsvorlage für die technische Langfassung befinden sich alle nötigen Bearbeitungshinweise.

Neben dem gemeinsamen Sachbericht ist durch jeden Projektpartner ein Erfolgskontrollbericht zu erstellen und einzureichen.

Beachten Sie zudem das Hinweisblatt zum Verwendungsnachweis.

Es wird empfohlen, einen gemeinsamen Schlussbericht, in dem die Arbeiten aller Partner zusammengeführt werden, vorzulegen. Die Leistungen der einzelnen Partner müssen dabei klar erkenntlich sein. Bitte beachten Sie dazu auch die Bearbeitungshinweise in der Gliederungsvorlage für die technische Langfassung. Wenn nicht anders möglich, können Sie auch individuelle Abschlussberichte der einzelnen Partner erstellen. Die Erfolgskontrollberichte sind in jedem Fall von allen Projektpartnern zu erstellen.

Eine Abschlussveranstaltung ist formal nicht zwingend notwendig, aber übliche Praxis.

Der Schlussbericht soll das gesamte Vorhaben zusammenfassen und alle Arbeiten beschreiben. Gerne können dabei Textteile aus Zwischenberichten wiederverwendet werden. Bitte beachten Sie zudem die Bearbeitungshinweise in der Gliederungsvorlage für die technische Langfassung.

Der eingereichte Schlussbericht wird weder durch den Projektträger noch durch das StMWi veröffentlicht. Sollte das StMWi inhaltliche Teilaspekte des Projekts im Rahmen öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen darstellen wollen, wird im Vorfeld Rücksprache mit den Projektbeteiligten gehalten.

Projektnachgang und Verwertungsbericht

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nach BayVFP-Richtlinie gefördert werden (Förderkennzeichen beginnt mit „DIK“ oder „DIE“) müssen zum Ende des Verwertungszeitraumes (drei Jahre nach Ende des Durchführungszeitraumes) einen Verwertungsbericht nach Formblatt einreichen. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte dem Terminblatt Ihres Zuwendungs- bzw. letzten Änderungsbescheids. Zirka drei Monate vor Ende des Verwertungszeitraums erinnern wir die uns benannten Ansprechpersonen Ihres Unternehmens per E-Mail an den Termin und geben Hinweise auf das Formular etc.

Da im Verwertungsbericht belastbare Aussagen über den gesamten Verwertungszeitraum getroffen werden sollen, soll der Bericht frühestens 2,5 Jahre nach Ende des Durchführungszeitraums erstellt und eingereicht werden.

Bitte beachten Sie hierzu die Hilfestellungen in unserem Hinweisblatt zum Verwertungsbericht.

Zirka drei Monate vor Ende des Verwertungszeitraums stellen wir eine Erinnerung per E-Mail an die uns benannten Ansprechpersonen Ihres Unternehmens zu. In dieser sind auch die Kontaktdaten Ihrer fachlichen Beratung bei uns enthalten. Sollten Sie diese nicht erreichen können oder sollte sich der Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen geändert haben, wenden Sie sich gerne an unser Postfach di.by@vdivde-it-de. 

Gemäß Zuwendungsbescheid sind uns wesentliche Abweichungen bzw. Änderungen gegenüber dem Verwertungsplan unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies schließt Insolvenzen im Verwertungszeitraum (drei Jahre nach Ende des Durchführungszeitraumes) mit ein. Sollte sich in den ersten drei Jahren nach Projektende also eine Insolvenz abzeichnen, treten Sie bitte zeitnah mit uns in Kontakt. (Siehe auch Abschnitt „Was muss ich veranlassen, wenn sich für mein Unternehmen eine Insolvenz abzeichnet?“)