Können Mittel von einem Haushaltsjahr in das nächste Haushaltsjahr verschoben werden?
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Mittelübertrag, da gem. Absatz 3.5 des Förderbescheids nicht ausgezahlte Haushaltsmittel vom Zuwendungsgeber widerrufen werden können. In den vergangenen Jahren wurden jedoch die im Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommenen Mittel automatisch in das nächste Jahr verschoben. Es bedarf hierfür keines Antrags.